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Zur
weiteren Förderung des Tennissports für Kinder und Jugendliche des
TC Weimar unter Beachtung jugendpflegerischer und
jugenderzieherischer Gesichtspunkte gilt die folgende Jugendordnung:
1.
Kinder und Jugendliche im Sinne dieser Jugendordnung sind in
Übereinstimmung mit der Wettkampfordnung des TTV alle Mitglieder
des TC Weimar, die am 31. Dezember des Vorjahres das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet hatten.
2.
Die Interessen der Jugend des TC Weimar 1912 e.V. werden vom
Jugendausschuss wahrgenommen. Diese bestehen:
a)
in allgemeinen und grundsätzlichen Angelegenheiten der
Jugendarbeit.
b)
In Fragen der überfachlichen und sportlichen
Angelegenheiten, die die Jugend betreffen.
3.
Der Jugendausschuss besteht aus den Mannschaftsführern der
Nachwuchsmannschaften
und aus dem Jugendwart des TC.
4.
Der Jugendausschuss übernimmt insbesondere folgende
Aufgaben:
a)
Die Betreuung der Jugendlichen unter Anleitung und enger
Absprache mit dem Vorstand
des TC.
b)
Pflege des Gemeinschaftssinnes und Förderung jugendgemäßer
Geselligkeit.
c)
Mitorganisation und Kontrolle des Nachwuchstrainings und der
Wettkämpfe.
5.
Der Jugendausschuss soll Verfehlungen von Jugendlichen rügen
und in besonders schwerwiegenden Fällen Antrag auf Ergreifung von
Disziplinarmaßnahmen beim Vorstand des TC stellen.
6.
Einmal pro Jahr ruft der Jugendausschuss unter Vorsitz des
Jugendwartes eine Jugendversammlung ein. Hier erfolgen die Berichte
über die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr. Der Termin für
die Jugendversammlung wird vom Jugendausschuss in Absprache mit dem
Vorstand festgelegt und über die Vereinshomepage (Terminkalender
& Nachwuchsförderungsseite) sowie durch die
Nachwuchsmannschaftsführer bekannt gegeben.
7.
Die Jugendordnung tritt mit Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 09.12.2006
in Kraft.
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