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                 Beitragsordnung




Thüringer Tennis Verband

Deutscher Tennisbund

 

 

1. Jedes Mitglied des TC Weimar 1912 e.V. ist gemäß Satzung zur Beitragszahlung verpflichtet. Erst nach Eingang der Zahlung ist ein Mitglied zur Nutzung der Tennisanlage unter Beachtung der Platzordnung berechtigt
2. Der Beitrag für das Kalenderjahr beträgt für:
         ·  Erwachsene 225,00 €
         ·  Ermäßigte 165,00 €
         ·  Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre   75,00 €
         ·  Ruhende Mitgliedschaft   40,00 €
3. Aufnahmegebühren werden jährlich vom Vorstand festgelegt. Er kann auch ganz darauf verzichten.
4. Ermäßigungen werden gewährt für:
        ·  einen Ehepartner oder einen Partner in eheähnlichen Gemeinschaften
        ·  Studenten und Wehrpflichtige bis zum 27. Lebensjahr
        ·  Rentner und Vorruheständler
Ermäßigungen müssen jährlich , bis zum 31.12. des Vorjahres, beantragt und nachgewiesen werden.
5. Der Jahresbeitrag ist zum 01. Februar des Jahres fällig und wird im Lastschriftverfahren eingezogen bzw. ist vor Fälligkeitstermin auf das Geschäftskonto des Vereins zu überweisen
Die Zahlung des Jahresbeitrages kann in 2 gleichen Teilbeträgen (Ratenzahlung) erfolgen, die Raten sind fällig am 01.Februar und am 01.Juli des Betragsjahres.
6. Mitglieder, deren Beitrag nicht termingerecht eingeht, werden gemahnt. Für jede Mahnung wird eine Gebühr von 5,00 € erhoben. Hat das Mitglied auch nach der zweiten Mahnung nicht gezahlt, erlischt die Mitgliedschaft innerhalb von 30 Tagen. Hiervon unberührt bleibt die Zahlungsverpflichtung für den Mitgliedsbeitrag.
7. In begründeten Fällen entscheidet der Vorstand über individuelle Beitragsreduzierungen oder Ratenzahlungen. Die Mitgliedsbeiträge juristischer Personen sind gesondert zu vereinbaren. Ehrenmitglieder zahlen keinen Beitrag.
8. Als Beitrag zur Sicherstellung der Frühjahrsinstandsetzung wird von allen Mitgliedern des TC Weimar 1912 e.V.  mit vollendetem 16. Lebensjahr eine Arbeitsumlage in Höhe von 30,- Euro je Kalenderjahr erhoben.
Die Arbeitsumlage ist fällig am 01.03.  des Kalenderjahres und wird im Lastschriftverfahren eingezogen bzw. ist bis zum Fälligkeitstermin auf das Beitragskonto des TC Weimar 1912 e.V.  zu überweisen.
Die Arbeitsumlage wird den Mitgliedern erstattet, die im Rahmen von Arbeitseinsätzen des Technik-Teams vor dem 30.04.  des Kalenderjahres mindestens  4 Arbeitstunden auf der Tennisanlage ableisten.
             
 

Bankverbindungen TC Weimar 1912e.V.

         
 

Sparkasse Mittelthüringen

 

VR Bank eG Weimar

 
 

301009414

Kontonummer

42609

 
 

82051000

Bankleitzahl

82064188